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Neue Verordnung in Kraft

  • 08-01-2016

  • Neue Verordnung in Kraft

Neue Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen in Kraft

Am 1. Januar 2016 ist die „Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen“ - (Abfallverordnung, VVEA) in Kraft getreten und ersetzt die „Technische Verordnung Abfall“ (TVA) von 1990.

Die Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle räumt der Vermeidung, Verminderung und gezielten Verwertung von Abfällen einen höheren Stellenwert ein. Um diese Erweiterung hervorzuheben, wird sie neu genannt: «Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen» (VVEA). Die VVEA schreibt u.a. neu eine Ermittlungspflicht von Bauschadstoffen für Bauherrschaften/Eigentümer vor. Bei Sanierungen, Umbauten oder Rückbauten ist das Vorhandensein von möglichen Schadstoffen durch den Bauherrn respektive die Bauherrenvertretung (Architekt, Ingenieur etc.) abzuklären. Zudem muss ein Entsorgungskonzept erstellt werden.

Neu präzisiert die Verordnung, wie Abfälle in Zementwerken verwertet werden dürfen und auch die Berichterstattung, Informationspflicht und Ausbildung sind darin neu geregelt.

Die neue Abfallverordnung kann hier aufgerufen werden

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