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Gebäudecheck

Bei Instandsetzungs- und Rückbauarbeiten können Bauschadstoffe freigesetzt werden. Gemäss der Abfallverordnung (VVEA) sowie der Bauarbeitenverordnung (BauAV) ist deshalb vor Arbeitsbeginn abzuklären, ob gesundheitsgefährdende Bauschadstoffe im Eingriffsbereich vorliegen. Ebenfalls ist ein Entsorgungskonzept zu erstellen. Diese Abklärungen erfolgen frühzeitig mittels eines Gebäudechecks vor den geplanten Arbeiten.

Schadstoffbelastungen in Gebäuden

Ab Ende der 1950er Jahre bis Anfang der 1990er Jahre wurden im Bauwesen damals handelsübliche Produkte eingesetzt, die nach heutigem Wissen Umweltgifte beinhalten können.

So zum Beispiel Polychlorierte Biphenyle (PCBs) und Chlorparaffine (CP) in Dichtungsmassen, Lacken, Korrosionsschutz-Beschichtungen und Betonfarben, Asbest in fest oder schwach gebundener Form in zahlreichen Bauteilen und Anwendungen, Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Teerölen, Korkdämmungen und Dachpappen sowie Holz-, Flammschutz- und Bindemittel in zahlreichen weiteren Applikationen.

Begehung Abbruchobjekt
Begehung Abbruchobjekt

Gesetzliche Vorschriften

Die am 1. Januar 2016 in Kraft getretene Abfallverordnung (VVEA) nimmt in Art. 16 die Bauherrschaft in die Pflicht, dass vor Eingabe der Baubewilligungsunterlagen auch Abklärungen bezüglich Bauschadstoffen vorzunehmen sind.

Die Bauarbeitenverordnung (BauAV) regelt in Art. 60, dass Arbeitnehmer/-innen geschützt werden müssen, die in gesundheitsgefährdender Weise mit Stoffen wie Staub, Asbest, PCB, Gasen oder Chemikalien sowie mit Strahlen in Kontakt kommen.

Gebäudechecks dürfen nur durch fachkundige Diagnostiker durchgeführt werden. Diese müssen Mitglied einer der zwei Fachverbände sein. Eine Adressliste ist auf der Website von Forum Asbest Schweiz (FACH) einsehbar. Es wird empfohlen, auf die Unabhängigkeit der Diagnostiker zu achten.

Kontrolle Deckenbereiche
Kontrolle Deckenbereiche

Weshalb ein Gebäudecheck?

Vor Instandsetzungsarbeiten oder einem Rückbau wird ein Gebäudecheck durchgeführt, um daraus die notwendigen Schnittstellen zur baulichen Sanierung sowie Schutzvorkehrungen, Sanierungsverfahren und die gesetzeskonformen Entsorgungswege planen und festlegen zu können.

Ein frühzeitiger professioneller Gebäudecheck ermöglicht Kosten- und Terminsicherheit in der Planungs- und Realisierungsphase; denn wenn Bauschadstoffe erst während der Ausführung entdeckt werden, können nebst relevanten Gesundheitsrisiken auch Verzögerungen im Bauablauf (bis zu einem Baustopp), Mehrkosten und Nachträge beim Rückbau und der Entsorgung sowie Umwelthaftungsansprüche entstehen.

Anfrage Gebäudecheck

Probenahme Altkabelisolation
Probenahme Altkabelisolation

Ablauf Gebäudecheck

  • Studium Objektgeschichte, Bauakten, Fotos und Pläne
  • Systematische Begehung der Räume/Gebäude
  • Sichtbeurteilung und Materialprobenahmen
  • Fotodokumentation
  • Analytische Schadstoffuntersuchungen von Feststoffen
  • Beurteilung der Dringlichkeiten
  • Beurteilung Gefährdungssituation für Mensch und Umwelt
  • Definition von Massnahmen (Sanierung, Entsorgung) unter Berücksichtigung einschlägiger Gesetze
  • Definition Sanierungs- und Rückbauziele bezüglich Schadstoffen
  • Vorgaben gesetzeskonforme Entsorgungswege der anfallenden Sonderabfälle inklusive VeVA-Codes, Verpackungs-, Zwischenlager- und Transportvorgaben
  • Aufnahme schadstoffrelevanter Ausmasse
  • Grobkostenschätzung Schadstoffsanierung und Entsorgung

Die Untersuchungsbefunde, deren Interpretation, die Empfehlungen zur gesetzes- und umweltkonformen Sanierung und Entsorgung der schadstoffhaltigen Bauteile, Hinweise zur heutigen Ausführungspraxis, dem Arbeitsschutz sowie mögliche Zuständigkeiten werden in einem illustrierten Bericht festgehalten.

Aufnahme Ausmasse
Aufnahme Ausmasse

Kantonale Meldepflicht in Baugesuchen

In den meisten Kantonen wird heute zum Zeitpunkt der Baueingabe eine Deklaration von Bauschadstoffvorkommen verlangt. Eine solche Meldung mittels Entsorgungskonzept ist jedoch bis heute nicht einheitlich geregelt. Zudem gelangen diese Meldeformulare oftmals zu spät zu den Vollzugsbehörden.

Im Kanton Graubünden wurde das bisher vom Amt für Natur und Umwelt zur Verfügung gestellte PDF-Formular «Entsorgungserklärung für Bauabfälle» durch die «elektronische Entsorgungserklärung für Bauabfälle» (eEBA) ersetzt. Die elektronische Entsorgungserklärung erlaubt es, das Formular Schritt für Schritt auszufüllen und gestaltet die Erstellung des Entsorgungskonzepts zum Baugesuch effizienter (ANU GR, Bauabfälle und ihre Entsorgung).

Medien und Downloads

Erklärvideo "Vom Gebäudecheck zur Schadstoffsanierung"
DateiAktion
ETI Informationsbroschüre BauschadstoffeDownload