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Das Minamata-Übereinkommen ist in Kraft getreten!

  • 29-11-2017

  • Das Minamata-Übereinkommen ist in Kraft getreten!

Das Minamata-Übereinkommen über Quecksilber trat am 16. August 2017 in Kraft.

Die erste Konferenz der Parteien fand vom 24. bis 29. September 2017 in Genf, Schweiz, statt. Die Vertreterinnen und Vertreter der rund 150 Staaten beschlossen am 30. September 2017, den Sitz der Konvention in Genf anzusiedeln.

Die Konferenz vereinbarte auch eine Reihe von Massnahmen, um die Auswirkungen der Quecksilbergewinnung und der industriellen Nutzung zu begrenzen. Eine neue Richtlinie legt fest, wie atmosphärische Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken, Müllverbrennungsanlagen und Zementwerken reduziert werden können.

Zurzeit laufen unter Federführung des BAFU die Anpassungen des schweizerischen Rechts zur nationalen Umsetzung der Konvention. Insgesamt werden dafür vier Verordnungen punktuell ergänzt. Eine dazugehörige öffentliche Vernehmlassung hat im Herbst 2016 stattgefunden. Der Entscheid des Bundesrates über die revidierten Verordnungen wird noch 2017 erwartet.

 

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