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Umweltgifte machen auch vor öffentlichen und privaten Gebäuden keinen Halt. Beispielsweise enthalten in der Schweiz rund 40 % der zwischen 1955 und 1980 eingebauten Fugendichtungsmassen den gefährlichen Schadstoff Polychlorierte Biphenyle (PCB)! |
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Weniger bekannt ist, dass auch in vielen Bauobjekten, an Telefonmasten, Maschinen und Druckleitungen Farb- und Korrosionsschutzanstriche PCB-haltig sind. Das in den sechziger und siebziger Jahren handelsübliche «Wunderprodukt PCB» wurde praktisch überall verwendet. |
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Dank der technischen
Eigenschaften zeichnete sich PCB durch eine gute Beständigkeit aus und
damit verlagerte sich die Problematik bis in die heutige Zeit. Gerade im
Baubereich wie auch bei Rohrleitungen stehen nun Instandsetzungen an, wobei die PCB-Problematik
aus Unwissenheit oft nicht rechtzeitig beachtet wird. |
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Der frühere Einsatz von
PCB-haltigen Materialien im Bauwesen kann bei langfristiger Exposition ein
potentielles Gesundheitsrisiko für die Benutzer darstellen. Da PCB
chronisch wirkt, fällt den Betroffenen üblicherweise gar nichts auf. Das
grösste Risiko besteht natürlich im Brandfall: Wenn PCB grosser Hitze
ausgesetzt wird, bilden sich ultragiftige Dioxine und Furane. |
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| Betroffen von der PCB-Problematik sind insbesondere Bauobjekte, welche im Zeitraum von 1955 bis 1980 (teilweise sogar bis 1985) erstellt oder renoviert wurden. Bauwerke mit einer hohen Frequentierungszahl respektive Aufenthaltsdauer stellen das grösste Gefährdungspotential in bezug auf Immissionen dar. |
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Haben Sie Probleme mit PCB oder
Fragen dazu?
Hier gibt’s mehr Infos! |
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In der Schweiz ist die
Verwendung von polychlorierten Biphenylen in «offenen Systemen» erstmals
vor 30 Jahren verboten worden. Seit Inkrafttreten der Verordnung über
verbotene giftige Stoffe am 1. April 1972 ist die Verwendung von PCB in
Publikums- und gewerblichen Produkten (z.B. in Druckfarben,
Dichtungsmassen, Schmierölen, Schneideölen, Bindemitteln, Kunststoffen
etc.) generell verboten. Für die Abgabe und Verwendung von PCB in Farben
und Lacken wurde das Verbot nach einer Übergangsfrist von 6 Monaten auf
den 1. Oktober 1972 in Kraft gesetzt. |
| Diese Konstellation verführte die Verfasser der Richtlinie «PCB-haltige Fugendichtungsmassen» (BUWAL, August 2003) dazu, den Zeitraum für den Einsatz von PCB-haltigen Produkten auf 1955 bis 1975 zu limitieren. Dabei wurde übersehen, dass die Produktion und Verwendung in anderen Ländern erst später gestoppt wurde (in Deutschland z.B. nach 1978). Infolge der noch vorhandenen Lagerbestände und der mangelnden Deklaration fanden PCB-haltige Produkte auch in der Schweiz bis weit in die achtziger Jahre hinein Verwendung. |
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Das Bundesamt für Umwelt, Wald
und Landschaft (BUWAL) publizierte im August 2003 die erwähnte Richtlinie «PCB-haltige
Fugendichtungsmassen». Abklärungen werden für alle Bauten empfohlen, in
welche im fraglichen Zeitraum dauerelastische Fugendichtungsmassen – oder eben
verdächtige Farbanstriche – eingebracht wurden. |
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