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PCB in «Geschlossenen Systemen»
 
 
 

Transformatoren und Kondensatoren, die Materialien mit mehr als 50 mg/kg polyhalogenierten aromatischen Verbindungen (z.B. PCB oder halogenierte Benzole) enthalten, gelten als schadstoffhaltig und dürfen seit dem 1. September 1986 nicht mehr abgegeben oder in die Schweiz eingeführt werden.

 

 

Schadstoffhaltige Transformatoren und Kondensatoren mit mehr als 1 kg Gesamtgewicht, die zu diesem Zeitpunkt bereits in Betrieb waren, mussten spätestens bis zum 31. August 1998 ausser Betrieb gesetzt und gemäss den Bestimmungen der Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS) entsorgt werden. Gleichwohl fallen jährlich noch zahlreiche Geräte zur Entsorgung an.

 

 

Für PCB-haltige Kleinkondensatoren existiert noch keine Entsorgungsfrist. Solche Kondensatoren aus elektrischen und elektronischen Geräten sowie aus Vorschaltgeräten von Leuchtstoffröhren müssen aber gemäss der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten (VREG) separat gesammelt und als Sonderabfall in einer Hochtemperaturverbrennungsanlage entsorgt werden.

 
 
 

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