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Raumluftmessungen

Raumluftmessungen

Ergänzend zum Gebäudecheck mit Sichtbeurteilungen und analytischen Untersuchungen von Materialproben führen wir diverse Raumluftmessungen durch.

Nebst den Messergebnissen liefern wir eine gesamtheitliche Beurteilung der Befunde und daraus abgeleitet Empfehlungen zu betrieblichen oder baulichen Massnahmen.

Raumluftmessungen dienen nicht nur zur Kontrolle nach einer Sanierung, sondern können auch als Status-Quo-Messung für den Ist-Stand dienen. Dies wird beispielsweise empfohlen, wenn  bereits gesundheitliche Beschwerden oder Anzeichen wie Reizungen der Atemwege etc. bekannt sind.

Kontrollmessung nach Sanierung
Kontrollmessung nach Sanierung

Asbest

Gemäss Minimierungsgebot sind Asbestfaserkonzentrationen auf 10 % des Wertes der maximalen Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Wert) zu reduzieren. Der aktuelle MAK-Wert entspricht 10‘000 Lungengängigen Asbestfasern (LAF) pro m3 Raumluft - dementsprechend gilt bei Asbestsanierungen ein Sanierungszielwert von < 1‘000 Lungengängigen Asbestfasern (LAF) pro m3 Raumluft. Das BAG empfiehlt, in Wohnbauten langfristig Werte unterhalb der Nachweisgrenze (< 100 LAF) einzuhalten.

Zur Prüfung dieses Wertes sind gemäss EKAS-Richtlinie 6503 Asbest in Arbeitsbereichen mit asbesthaltigen Materialien sowie im Rahmen von Asbestsanierungen Raumluftmessungen durchzuführen.

Die Messungen richten sich nach der VDI-Richtlinie 3492 „Messen anorganischer faserförmiger Partikel“ und erfolgen mittels Luftprobenahmegeräten, bestückt mit einem Einwegmonitor mit goldbeschichtetem Kernporenfilter.

Raumluftmessungen in Kraftwerk
Raumluftmessung in Kraftwerk

Polychlorierte Biphenyle (PCBs)

Die PCB-Messungen erfolgen mittels PU-Schäumen bestückter Luftprobenahmegeräte gemäss VDI-Richtlinie 4300 Blatt 2 "Messen von Innenraumluftverunreinigungen".

Als Interventionswerte legte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) folgende Grenzwerte fest:

  • Innenräume mit Tagesaufenthalt von bis zu 8 Stunden  > 6‘000 ng/m3  PCB
  • Innenräume mit Daueraufenthalt bis zu 24 Stunden > 2‘000 ng/m3  PCB

Sind die gemessenen Werte zu hoch, müssen Massnahmen zur Reduktion der Gesundheitsgefährdung getroffen werden.

Einen gesetzlich festgelegten Sanierungszielwert gibt es in der Schweiz bisher noch nicht. Viele Kantone richten sich deshalb nach der PCB-Richtlinie von Nordrhein-Westfalen und legen sich in der Ausführungspraxis auf einen Sanierungszielwert von 300 ng/m3  PCB mit einer Toleranz von ± 100% fest. Daher lautet der maximale Wert für eine Zonenfreigabe nach einer Sanierung grundsätzlich ≤ 600 ng/mPCB.

Status Quo Messung in Schulzimmer
Status-Quo-Messung in Schulzimmer

Chlorparaffine (CPs)

Chlorparaffin-Raumluftmessungen erfolgen mittels PU-Schäumen bestückter Luftprobenahmegeräten. Die Probenahme erfolgt in Anlehnung an die VDI-Richtlinie 4301 Blatt 5 in Verbindung mit der DIN ISO 16000-12 und 13.

Gemäss den technischen Regeln für Gefahrstoffe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin liegt der Arbeitsplatzgrenzwert für MCCP (medium chain CPs) in Deutschland bei 6 mg/m³, der laut Angabe des Ausschuss für Gefahrstoffe auch für SCCP (short chain CPs) anwendbar ist. In der Schweiz liegen bisher noch keine verbindlichen Werte vor.

Raumluftmessungen in Druckleitung
Raumluftmessung in Druckleitungsschacht

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs)

Raumluftmessungen auf PAK erfolgen mittels PU-Schäumen bestückter Luftprobenahmegeräten. Die Probenahme erfolgt nach der VDI-Richtlinie 4301 Blatt 5 in Verbindung mit der DIN ISO 16000-12 und 13.

Bei PAK-Raumluftmessungen wird üblicherweise das als kanzerogen eingestufte Benzo[a]pyren (B[a]P) als Leitsubstanz herangezogen. Der Wert für die maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Wert) liegt für B[a]P bei 0.002 mg/m3. Zudem orientiert man sich am deutschen Umweltbundesamt (UBA), welches für Naphthalin und naphthalinähnliche Verbindungen einen Vorsorgewert von 0.01 mg/m3 respektive einen Gefahrenwert von 0.03 mg/m3 vorsieht.

Raumluftmessungen in Keller
Raumluftmessung in Keller

Leichtflüchtige organische Verbindungen (VOC)

Die leichtflüchtigen, organischen Verbindungen werden als VOC (Volatile Organic Compounds) bezeichnet. VOC-Raumluftmessungen erfolgen mittels Luftprobenahmegeräten (Sammelmedium Tenax®) gemäss den Vorgaben der VDI-Richtlinie 3482 in Verbindung mit der DIN ISO 16000-6.

In der Schweiz bestehen bisher für Innenraumluftbelastungen noch keine gesetzlichen Richtlinien, daher werden bei der Beurteilung der Messergebnisse vorwiegend deutsche Vorgaben herangezogen. So hat die Innenraumlufthygienekommission des Umweltbundesamt (UBA), für einige VOC sowohl Vorsorgewerte als auch Eingreifwerte definiert.

Holz- und Flammschutzmittel

Holz- und Flammschutzmittel-Raumluftmessungen erfolgen mittels PU-Schäumen bestückter Luftprobenahmegeräten . Die Probenahme erfolgt nach der VDI-Richtlinie4301 Blatt 5 in Verbindung mit der DIN EN ISO 16000-31.

In der Schweiz bestehen bisher für Innenraumluftbelastungen noch keine gesetzlichen Richtlinien, daher werden bei der Beurteilung der Messergebnisse vorwiegend deutsche Vorgaben herangezogen.

Für Flammschutzmittel auf Phosphorsäurebasis wie TCEP gilt in Deutschland ein Vorsorgewert von 0.005 mg/m3 und ein Eingreifwert von 0.05 mg/m³ gemäss der Innenraumlufthygienekommission des Umweltbundesamtes.

Für das Holzschutzmittel Pentachlorphenol (PCP) gilt ein Vorsorgewert von 0.1 µg/m3 für Aufenthaltsräume (Aufenthaltsdauer > 8 Stunden / Tag) und ein Sanierungszielwert von 1 µg/m3 der für sonstige Aufenthaltsräume als Vorsorgewert gilt (Aufenthaltsdauer < 8 Stunden / Tag).

Der Vorsorgewert für Mono- bzw. Dichlornaphtalin liegt gemäss der Innenraumlufthygienekommission des Umweltbundesamtes bei 0.002 mg/m³ und der Eingreifwert bei 0.02 mg/m³.